1) ANWENDUNG
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Npvision Group A/S, sowohl wenn die Npvision Group A/S (Npvision Group) IT-Infrastruktur liefert als auch wenn sie Datenlöschungen vornimmt oder gebrauchte IT-Geräte von Kunden abkauft.

§

2) KUNDENVERTRÄGE UND AUFTRÄGE
Es ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Npvision Group und einer Partei (Kunde) getroffen worden, wenn eine der Parteien eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine sonstige Bestätigung einer Vereinbarung erhalten hat.

§

3) SUBUNTERNEHMER
Npvision Group behält sich das Recht vor, die Dienste freier Subunternehmer, Geschäftspartner und externer Berater in Anspruch zu nehmen.

In dem Maße, in dem der Kunde Informationen über Produkte oder Dienstleistungen erhalten hat, die von Subunternehmern hergestellt worden sind, kann die Npvision Group nicht für die hierin enthaltenen Informationen haftbar gemacht werden.

§

4) FREMDLEISTUNGEN
Für Fremdleistungen können besondere Bedingungen bestehen, die es zu beachten gilt. Im Falle von Abweichungen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Npvision Group und den Bedingungen der Fremdleistungen haben die Bedingungen der Fremdleistungen Vorrang vor den Bedingungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Npvision Group. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Nutzungsrechts, die Haftung, Kündigung und Preisregulierung.

§

5) PREISE UND ZAHLUNG
Alle Preise sind in DKK ohne Mehrwertsteuer angegeben, soweit nicht anders vereinbart.

Die Lieferungen der Npvision Group sind grundsätzlich ohne Kosten für den Transport zum oder vom Lager der Npvision Group. Der Kunde trägt selbst die Kosten für den Spediteur und möglicherweise angegebene Frachtkosten sind für Npvision Group nicht bindend.

Wenn der Npvision Group infolge von Wartezeiten für Entladen oder Beladen Kosten entstehen, kann die Npvision Group eine Erstattung dieser Kosten verlangen.

Die Npvision Group stellt darüber hinaus alle zusätzlichen Kosten in Rechnung, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder Lieferungen entstehen, einschließlich der Kosten für die Software von Drittanbietern und Steuern.

Die Npvision Group behält sich das Recht vor, ihre Preise und Stundensätze jährlich anzupassen. Die Npvision Group behält sich darüber hinaus das Recht vor, eine Preisanpassung infolge von geänderten Steuern oder Preisen bei Subunternehmern oder Geschäftspartnern vorzunehmen.

Die Zahlung für die Leistung ist 7 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung kann die Npvision Group ohne Mahnung 2 % Zinsen pro Monat und eine Mahngebühr gemäß den Bestimmungen des dänischen Zinsgesetzes fordern.

§

6) NICHTERFÜLLUNG
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Npvision Group die Lieferung dem Kunden zur Verfügung gestellt hat.

In den Fällen, in denen die Npvision Group selbst eine Lieferung erhalten soll, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Lieferung im Lager der Npvision Group zur Verfügung gestellt wurde.

Man ist dazu verpflichtet, unmittelbar nach der Lieferung qualitativ und quantitativ zu untersuchen, ob die Lieferung dem Vereinbarten entspricht.

Der Kunde ist verpflichtet, der Npvision Group mögliche fehlende Übereinstimmungen (Reklamation) unmittelbar nach deren Feststellung mittzuteilen. Jede Reklamation muss schriftlich erfolgen.

Setzt der Kunde die Npvision Group nicht wie beschrieben schriftlich in Kenntnis, verliert der Kunde das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Schadensersatzansprüche wegen Mängeln können spätestens 12 Monate nach der Lieferung geltend gemacht werden. Die Parteien sind sich einig darüber, dass damit von § 54 des dänischen Kaufgesetzes abgewichen wird.

Die Npvision Group ist nach Erhalt einer schriftlichen Reklamation jederzeit dazu berechtigt, eine Nachbesserung oder eine Nachlieferung vorzunehmen.

Die Npvision Group kann bei erheblichen Mängeln, die die Npvision Group nicht durch Nachbesserung oder Nachlieferung beseitigt, stattdessen eine Preisminderung leisten.

§

7) ENTSCHÄDIGUNG
Die Npvision Group ist nur verpflichtet, Verluste zu entschädigen, die eine direkte Folge eines dokumentierten gravierenden Mangels bei einer Lieferung oder einer anderen dokumentierten wesentlichen Nichterfüllung von Seiten der Npvision Group sind.

7.1 Die Schadenersatzpflicht der Npvision Group umfassen nur die direkten Verluste des Kunden, während indirekte Verluste und Folgeschäden, einschließlich, aber nicht darauf begrenzt, Betriebsverluste, erhöhte Betriebskosten, entgangene Einsparungen, Verlust von Goodwill, entgangener Gewinn, Verlust von Vermögenswerten oder Kosten im Zusammenhang mit verlorenen Daten nicht erstattungsfähig sind.

Die Npvision Group haftet nicht, wenn die Verzögerung oder der Mangel an einer Lieferung Umständen geschuldet ist, für die die Npvision Group nicht verantwortlich ist. Die Npvision Group haftet auch nicht für den Fall, dass die Nichterfüllung auf Verzögerungen oder fehlende Lieferungen von Drittanbietern zurückzuführen ist, die nicht der Instruktion der Npvision Group unterstellt sind.

Die Gesamthaftung der Npvision Group kann unter keinen Umständen einen Betrag überschreiten, der dem in Rechnung gestellten Betrag der betreffenden Leistung entspricht, oder jedoch DKK 500.000,00, wenn der Rechnungsbetrag für die betreffende Leistung höher ist als dieser Betrag.

Mit Respekt für zwingende rechtliche Vorschriften gelten die oben genannten Einschränkungen auch für eine Produkthaftung für die Npvision Group.

§

8) HÖHERE GEWALT
8.1 Die Verpflichtungen der Npvision Group im Rahmen der Vereinbarung werden bei höherer Gewalt ausgesetzt. Mit höherer Gewalt sind Bedingungen gemeint, die außerhalb des Einflusses der Npvision Group liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Krieg, Unruhen, Terrorismus, Aufruhr, Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Währungsbeschränkungen, Import- oder Exportbeschränkungen, Unterbrechung des normalen Verkehrs, Unterbrechung oder Ausfall der Energieversorgung und öffentlichen Datensysteme und Kommunikationssysteme, Viren, Cyber-Terrorismus, Hackerangriffe und dem Auftreten von höherer Gewalt bei Subunternehmern, und die die Parteien bei Abschluss des Vertrags nicht hätten berücksichtigen sollen.

8.2 Bedingungen bei den Subunternehmern der Npvision Group, die dazu führen, dass die Npvision Group nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, und die nicht ohne übermäßig hohe Kosten für die Npvision Group überwunden werden können, werden ebenfalls als höhere Gewalt angesehen.

§

9) VERTRAULICHKEIT
Die Mitarbeiter der Npvision Group behandeln Informationen über die Kunden streng vertraulich und verpflichten Subunternehmer und andere, die die Npvision Group bei der Bereitstellung der Lieferungen oder der Leistungen unterstützen, auch dazu.

Dem Kunden werden ähnliche Verpflichtungen in Bezug auf Informationen über die Dienstleistungen oder Lieferungen auferlegt, einschließlich Details über Vertragsverhältnis, Subunternehmer, Preise oder dergleichen.

§

10) PERSONENBEZOGENE DATEN
In dem Maße, in dem es der Npvision Group überlassen wird, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten, muss der Kunde die Npvision Group schriftlich darüber in Kenntnis setzen, und in diesem Fall gelten die Standarddatenverarbeitungsbedingungen der Npvision Group.

§

11) STREITIGKEITEN UND GERICHTSSTAND
11.1 – Anwendbares Recht Die Vereinbarung unterliegt dänischem Recht.

11.2 – Schlichtung Wenn die Parteien keine Lösung durch gewöhnliche Verhandlungen erreichen können, sind die Streitigkeiten durch einen von den Parteien ernannten Schlichter zu lösen.

Wird bei der Schlichtung keine Belegung der Streitigkeiten erreicht, werden die Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren nach den Bestimmungen in Punkt 12.4 entschieden.

11.3 – Streitigkeiten Streitigkeiten werden durch ein Schiedsverfahren nach den „Regler for behandling af voldgiftssager ved Det Danske Voldgiftsinstitut“ („Bestimmungen für die Behandlung von Schiedsverfahren des Dänischen Instituts für Schiedsverfahren“) entschieden.

Das Schiedsgericht wird vom Dänischen Institut für Schiedsverfahren ausgewählt in Übereinstimmung mit den „Regler for behandling af voldgiftssager ved Det Danske Voldgiftsinstitut“ („Bestimmungen für die Behandlung von Schiedsverfahren des Dänischen Instituts für Schiedsverfahren“). Wenn die Streitigkeit durch drei Schiedsrichter entschieden werden, kann der Beschwerdeführer in seiner Anklageschrift einen Schiedsrichter vorschlagen. Der Verklagte kann in seiner Erwiderung einen Schiedsrichter vorschlagen. Der dritte Schiedsrichter, der der Vorsitzende des Schiedsgerichts ist, wird vom „Det Danske Voldgiftsinstitut“ (Dänisches Institut für Schiedsverfahren) vorgeschlagen, es sei denn, die Parteien schlagen vor Ablauf der Frist für die Antwort des Angeklagten gemeinsam einen Vorsitzenden vor.

Der Ort des Schiedsgerichts ist Aarhus Kommune, in der die Npvision Group gemeldet ist.

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