Vereinbarte Bedingungen für die Datenverarbeitung
Kunden, die diese Bedingungen annehmen, und die Npvision Group A/S, CVR-Nr. 32840647 (Npvision Group), haben eine Vereinbarung getroffen, dass die Npvision Group Dienstleistungen erbringt, bei der die Zuständigkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Npvision Group liegt.

Die Npvision Group wird gemäß den Definitionen der Datenschutzgrundverordnung bei Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen Auftragsverarbeiter des Kunden sein.

Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Datenschutzgrundverordnung und das dänische Datenschutzgesetz für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Npvision Group im Auftrag des Kunden Anwendung finden.

Die Datenverarbeitungsbedingungen sind mit dem Ziel erstellt worden, dass die Parteien den Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) erfüllen, wenn die Npvision Group Auftragsverarbeiter für den Kunden ist.

Die Datenverarbeitungsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde sie akzeptiert, und die Datenverarbeitungsbedingungen ersetzen ab diesem Zeitpunkt alle vorherigen Datenverarbeitungsvereinbarungen zwischen den Parteien.

Die Datenverarbeitungsbedingungen ergänzen die Vereinbarung der Parteien und hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen.

§

Auftragsverarbeitungsvertrag
Die Datenverarbeitungsbedingungen stellen den Auftragsverarbeitungsvertrag der Parteien dar für die vom Kunden der Npvision Group überlassenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten, und deren Verarbeitung die Npvision Group im Rahmen der Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen angenommen hat.

Die Datenverarbeitungsbedingungen legen die Rechte und Pflichten fest, die Anwendung finden, wenn die Npvision Group personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, und die Datenverarbeitungsbedingungen legen die allgemeinen Sicherungsmaßregeln fest, die die Npvision Group ergreift.

Bei den Verarbeitungsvorgängen, die die Npvision Group im Auftrag des Kunden vornimmt, ist die Npvision Group Auftragsverarbeiter in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, während der Kunde entweder Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Parteien müssen jeweils die Verpflichtungen einhalten, die die geltenden Datenschutzbestimmungen festlegen, und die Datenverarbeitungsbedingungen befreien weder die Npvision Group noch den Kunden von solchen Verpflichtungen.

§

Dauer
Die Datenverarbeitungsbedingungen gelten, bis die Npvision Group die Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen löscht, die in diesen Datenverarbeitungsbedingungen enthalten sind. Die Datenverarbeitungsbedingungen und die Vereinbarung der Parteien sind voneinander abhängig, und die Vereinbarungen können daher nicht separat gekündigt werden.

§

Die besonderen Garantien der Npvision Group
Die Npvision Group garantiert dem Kunden, dass die Npvision Group über ausreichend Kompetenz, Zuverlässigkeit und Ressourcen verfügt, um die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung in Bezug auf die Verarbeitungsvorgänge durchzuführen, die die Npvision Group für den Kunden im Rahmen der Vereinbarung durchführen muss.

§

Die besondere Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der gültigen Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die der Npvision Group zur Verarbeitung bereitgestellt werden. Der Kunde ist u. a. gegenüber der Npvision Group verantwortlich für und gewährleistet Folgendes:

– Dass der Kunde über die erforderlichen Befugnisse zur Verarbeitung verfügt und dazu, es der Npvision Group zu überlassen, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die Teil der Leistungen sind, die die Npvision Group für den Kunden erbringt. In den Fällen, in denen der Kunde Auftragsverarbeiter für die personenbezogenen Daten ist, die der Npvision Group zur Verarbeitung bereitgestellt werden, garantiert der Kunde gegenüber der Npvision Group, dass die Anweisungen des Kunden, so wie sie durch diese Datenverarbeitungsbedingungen und die Vereinbarung der Parteien zum Ausdruck kommen, sowie die Verwendung der Npvision Group und ihrer Unterauftragsverarbeiter als weiterer Auftragsverarbeiter, vom Verantwortlichen autorisiert sind.

– Die gegebenen Anweisungen, nach denen die Npvision Group personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten soll, sind legal.

§

Art und Zweck der Verarbeitung
Die vereinbarten Arten der Verarbeitung werden von den Parteien für die Durchführung von IT-Dienstleistungen der Npvision Group für den Kunden festgelegt, dazu zählt die Löschung von personenbezogenen Daten in Verbindung mit der Lieferung der vereinbarten Leistungen.

Die Npvision Group wird somit die überlassenen personenbezogenen Daten für den beabsichtigten Zweck verarbeiten, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

§

Arten von Daten
Die für die Verarbeitung bereitgestellten Daten umfassen die Arten von personenbezogenen Daten, die der Kunde der Npvision Group bereitstellt im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Verarbeitung umfasst die üblichen nicht sensiblen personenbezogenen Daten wie Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern, es sei denn, der Verantwortliche hat darüber ausdrückliche Informationen gegeben.

§

Kategorien betroffener Personen
Die Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten der Npvision Group zur Verarbeitung bereitgestellt werden, umfassen die Kategorien, die der Kunde der Npvision Group im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bereitstellt.

Zu den Kategorien betroffener Personen zählen beispielsweise die Mitarbeiter und Geschäftspartner des Kunden.

§

Umfang der Verarbeitungsvorgänge
Die Npvision Group darf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden durchführen, die durch eine schriftliche Vereinbarung dokumentiert sind, und die die Npvision Group akzeptiert hat.

Wenn der Kunde die Datenverarbeitungsbedingungen akzeptiert, weist der Kunde die Npvision Group an, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zwecks der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen vorzunehmen.

Der Kunde kann darüber hinaus die Npvision Group darum bitten, weitere schriftliche Anweisungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden anzunehmen, da es der Npvision Group freisteht, solche weiteren Anweisungen anzunehmen oder zu verweigern. Die Npvision Group akzeptiert jedoch immer eine Anweisung, weitere Verarbeitung zu beenden, was dazu führt, dass die Npvision Group die Daten des Kunden löscht, wie unter Punkt Zurverfügungstellung und Löschung von Kundendaten unten angegeben.

Die Npvision Group wird den Anweisungen des Kunden Folge leisten, die die Npvision Group genehmigt hat, sofern eine solche Verarbeitung nicht gegen die geltende Datenschutzgesetzgebung verstößt, der die Npvision Group unterliegt. In solchen Fällen benachrichtigt die Npvision Group den Kunden darüber.

Die Npvision Group ist jedoch dazu verpflichtet, unabhängig von den Anweisungen des Kunden – einschließlich der Löschung –, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durchzuführen, wenn die Npvision Group dazu gesetzlich verpflichtet ist. Der Kunde wird in diesem Fall darüber benachrichtigt, bevor die Verarbeitung durchgeführt wird, es sei denn, eine solche Unterrichtung ist rechtswidrig.

Der Kunde bestimmt somit Zweck und Umfang der der Npvision Group überlassenen Verarbeitungsvorgänge.

§

Dauer der Verarbeitungsvorgänge
Die Npvision Group führt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch, solange die Npvision Group im Rahmen der Vereinbarung dazu verpflichtet ist. Der Kunde kann auch gemäß Punkt Zurverfügungstellung und Löschung von Kundendaten die Npvision Group anweisen, die Daten zu einem früheren Zeitpunkt zu löschen.

§

Sicherungsmaßregeln
Die Npvision Group trifft alle gemäß Artikel 32 der Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Sicherungsmaßregeln. Die Npvision Group führt in diesem Zusammenhang geeignete technische und organisatorische Sicherungsmaßregeln durch, um die bereitgestellten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugriff zu schützen.

Die Npvision Group kann die umgesetzten Sicherungsmaßregeln laufend ändern, wobei die Npvision Group bei Änderungen der Sicherungsmaßregeln jedoch versuchen sollte, dass die Änderungen im Allgemeinen nicht zu einer Senkung der Sicherheitsstandards führen.

Die Npvision Group führt Sicherungsmaßregeln jedoch ausgehend von einer durchschnittlichen Betrachtung dessen durch, was angemessen ist, und die Parteien vereinbaren daher, dass der Kunde inter partes dafür verantwortlich ist, zu beurteilen, ob die durchgeführten Maßregeln ausreichend sind, um ein angemessenes Sicherheitsniveau für das Risiko sicherzustellen, das mit den Verarbeitungsvorgängen verbunden ist, die der Npvision Group überlassen sind. Der Kunde ist in der Beziehung zwischen den Parteien verantwortlich für die eigenen sicherheitsbezogenen Entscheidungen, einschließlich der Wahl des Kunden von angewandten Geräten, Dienstleistungen usw.

§

Meldung von Sicherheitsverletzungen
Wenn die Npvision Group feststellt, dass der Schutz der personenbezogenen Daten verletzt wurde im Zuge der Erbringung der Leistungen der Npvision Group für den Kunden, muss die Npvision Group den Kunden über die Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten unverzüglich benachrichtigen, nachdem die Npvision Group von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.

Die Npvision Group muss unverzüglich, nachdem sie Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt hat, angemessene und verhältnismäßige Schritte unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

Im Anschluss an die Benachrichtigung des Kunden muss die Npvision Group die Umstände der Verletzung beschreiben, die Art der Verletzung, welche Schritte die Npvision Group ergriffen hat oder plant, um den Schaden durch die Verletzung zu begrenzen, und auf welche Umstände nach Einschätzung der Npvision Group der Kunde besonders aufmerksam sein muss im Zusammenhang mit der Verletzung im Hinblick darauf, dass der Kunde seinen Verpflichtungen bei der Sicherheitsverletzung innerhalb der in der Datenschutzgrundverordnung erstellten Zeitfristen nachkommt.

Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene Kontaktperson.

Die Benachrichtigung der Npvision Group über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist weder ein Eingeständnis der Schuld noch eine Übernahme der Verantwortung für die aufgetretene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

Die Npvision Group unterstützt darüber hinaus auf Anfrage den Kunden bei der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Artikel 33 und 34 der Datenschutzgrundverordnung unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung und der Daten, die für die Npvision Group zugänglich sind in Bezug auf eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die bei der Npvision Group auftritt.

§

Nutzung von Unterauftragsverarbeitern
Der Kunde gibt durch Annahme der vorliegenden Datenverarbeitungsbedingungen seine allgemeine Zustimmung dazu, dass die Npvision Group die Dienste anderer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) in Anspruch nehmen kann.

Die Npvision Group sorgt bei Inanspruchnahme eines Unterauftragsverarbeiters dafür, dass eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unterauftragsverarbeiter getroffen wird, durch die sichergestellt wird, a. dass die erforderlichen Garantien gestellt werden, dass der Unterauftragsverarbeiter die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen in einer Art und Weise umsetzen wird, dass die Verarbeitung die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllt, b. dass dem Unterauftragsverarbeiter die gleichen Datenschutzverpflichtungen auferlegt werden, die in den vorliegenden Datenschutzverpflichtungen festgelegt sind, was bedeutet, dass die Anforderungen von Artikel 28 Absatz 3 der Datenschutzgrundverordnung erfüllt werden müssen, und c. dass der Unterauftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten des Kunden nur in dem Maß verarbeitet, in dem es erforderlich ist, um die Lieferverpflichtungen zu erfüllen, die der Unterauftragsverarbeiter gegenüber der Npvision Group übernommen hat, sowie dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den vereinbarten Anweisungen erfolgt.

Erfüllt ein Unterauftragsverarbeiter nicht seine Datenschutzverpflichtungen, bleibt die Npvision Group uneingeschränkt verantwortlich gegenüber dem Kunden für die Erfüllung der Datenschutzverpflichtungen des Unterauftragsverarbeiters.

Die Npvision Group sorgt für eine laufende Übersicht über in Anspruch genommene Unterauftragsverarbeiter. Sofern der Kunde einen dokumentierten Bedarf anmeldet, kann der Kunde von der Npvision Group Auskunft über den Namen eines konkreten Unterauftragsverarbeiters erhalten. Wenn der Kunde Einwände gegen den konkreten Unterauftragsverarbeiter hat, kann der Kunde seine Vereinbarung mit der Npvision Group entweder mit sofortiger Wirkung oder mit Ablauf des zum Kündigungszeitpunkts angebrochenen Kalendermonats kündigen. Es ist eine Voraussetzung für die Kündigung nach diesem Zeitpunkt, dass die Kündigung bei der Npvision Group innerhalb von 30 Tagen erfolgt nachdem die Npvision Group den Kunden über den in Anspruch genommenen Unterauftragsverarbeiter informiert hat. Die Kündigung der Vereinbarung ist das einzige Rechtsmittel des Kunden gegenüber der Npvision Group in dieser Situation.

§

Übermittlung von Daten
Die Npvision Group speichert die Daten des Kunden innerhalb der EU und es werden daher keine personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.

Die Npvision Group kann jedoch als Ausnahme die Daten des Kunden, einschließlich personenbezogene Daten, an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermitteln, wenn es gemäß EU-Recht oder nationalem Recht der Mitgliedsstaaten, dem die Npvision Group unterliegt, erforderlich ist. In diesem Fall wird der Kunde über diese gesetzliche Anforderung vor der Verarbeitung benachrichtigt, es sei denn, das entsprechende Gesetz verbietet eine solche Benachrichtigung aus Gründen wichtigeren öffentlichen Interesses.

§

Unterstützung für den Kunden
Die Npvision Group verpflichtet sich dazu, auf schriftliche Anfrage des Kunden, dem Kunden die folgende Hilfe zu leisten:

Die Npvision Group unterstützt unter Berücksichtigung der Arten der überlassenen Verarbeitungen den Kunden soweit wie möglich durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung der Pflicht des Kundens, die Anfragen der betroffenen Personen im Zuge der Ausübung ihrer gemäß Kapitel 3 der Datenschutzgrundverordnung geltenden Rechte zu beantworten. Empfängt die Npvision Group eine Anfrage direkt von einer betroffenen Person oder einer möglichen betroffenen Person im Zuge der Ausübung ihrer geltenden Rechte, vermittelt die Npvision Group die Anfrage umgehend an den Kunden weiter, der dann entscheidet, ob die Unterstützung der Npvision Group angefordert werden soll.

Die Npvision Group unterstützt den Kunden auch dabei, die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden sicherzustellen gemäß Artikel 32 bis 36 der Datenschutzgrundverordnung unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung durch die Npvision Group und der der Npvision Group zur Verfügung stehenden Informationen.

Die Npvision Group ist für ihre Unterstützung, die sie leistet, um die Anfragen des Kunden unter dem hier vorliegenden Punkt Unterstützung für den Kunden zu erfüllen, zu einer gesonderten Vergütung berechtigt. Die Vergütung wird auf der Grundlage der von der Npvision Group aufgewendeten Zeit berechnet sowie nach dem regulären Stundensatz der Npvision Group.

Im Hinblick auf die Unterstützung des Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 33 bis 34 der Datenschutzgrundverordnung hat die Npvision Group jedoch kein Recht auf Vergütung zur Erfüllung der Verpflichtungen, die die Npvision Group gemäß Punkt Meldung von Sicherheitsverletzungen hat.

§

Zurverfügungstellung und Löschung von Kundendaten
Sofern der Kunde nichts anderes fordert, löscht die Npvision Group alle personenbezogenen Daten des Kunden und die Npvision Group löscht vorhandene Kopien, es sei denn die Npvision Group ist gesetzlich dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu speichern.

Die Durchführung der Anweisung des Kunden durch die Npvision Group die Daten des Kunden zu löschen oder zur Verfügung zu stellen, erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung und so schnell, wie es praktisch möglich ist.

Wenn der Kunde etwas über die Löschung hinaus gefordert hat, dann erlaubt der Kunde als Teil seiner Anweisung an die Npvision Group darüber hinaus, dass die Daten des Kunden in einem Datensicherungsverfahren gesichert werden, wo die Daten gelöscht werden, wenn die Datensicherung in Übereinstimmung mit dem Sicherungsverfahren der Npvision Group gelöscht wird.

§

Haftung und Haftungsbeschränkung
Zur Entschädigung und als sonstige Kompensation, die an die betroffene Person zu zahlen ist als Folge der Verletzung der Datenschutzgrundverordnung, findet Artikel 82 und zusätzliche Bestimmungen in der Datenschutzgrundverordnung Anwendung, und die Parteien sind somit inter partes jede für sich dafür verantwortlich, den Anteil dieser Beträge zu entrichten, der ihrem Anteil der Haftung für den Schaden entspricht, wobei die vorliegenden Datenverarbeitungsbedingungen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls wird die Aufteilung der Haftung durch ein Gericht bestimmt.

Geldbußen und andere auferlegte Strafen als Folge einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten, die die Npvision Group für den Kunden vornimmt, werden nach den gleichen Prinzipien intern verteilt, unabhängig davon, wem eine Geldbuße ursprünglich auferlegt wurde. Darunter werden auch die Garantien der Parteien gegenüber einander in Betracht gezogen.

§

Von der Npvision Group geführte Verzeichnisse
Die Npvision Group ist dazu verpflichtet, Verzeichnisse über die Kategorien an Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die für den Kunden in Übereinstimmung mit Artikel 30 der Datenschutzgrundverordnung durchgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Npvision Group Angaben zu Name und Kontaktdaten des eventuellen Vertreters und Datenschutzberaters des Kunden zu machen und diese Angaben zu aktualisieren, sodass die Verzeichnisse von der Npvision Group korrekt geführt werden können. Die Angaben muss der Kunde an die Npvision Group einreichen unter den Kontaktdaten, die nachstehend unter den Kontaktdaten der Npvision Group angegeben sind.

§

Vertraulichkeitsverpflichtung
Die Npvision Group muss sicherstellen, dass die Personen, die die Npvision Group dazu autorisiert hat, die personenbezogenen Daten des Kunden zu verarbeiten, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Die Npvision Group und jeder, der Arbeiten für die Npvision Group verrichtet, und der Zugang zu den personenbezogenen Daten des Kunden hat, darf diese Daten nur entsprechend der Anweisungen des Kunden verarbeiten, die von der Npvision Group akzeptiert sind, es sei denn, eine andere Verarbeitung ist auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen oder per Gerichtsbeschlüssen erforderlich, denen Npvision Group Folge zu leisten hat.

Die Npvision Group darf nur Personen autorisieren, für die es notwendig ist, Zugang zu den personenbezogenen Daten zu haben, um die Verpflichtungen der Npvision Group gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Die Npvision Group muss stets Autorisationen prüfen und Zugänge schließen, wenn die Autorisationen abgelaufen sind oder beendet werden.

§

Inspektion und Überprüfung
Die Npvision Group stellt alle Informationen dem Kunden zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen in Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung nachzuweisen sowie die Einhaltung der Anforderungen an die Npvision Group, die in den vorliegenden Datenverarbeitungsbedingungen festgelegt werden. Die Npvision Group ermöglicht und trägt zu Audits bei, einschließlich Inspektionen, die durch den Kunden oder einen anderen vom Kunden autorisierten Auditeur durchgeführt werden.

Der Kunde kann um die Durchführung einer physischen Inspektion bei der Npvision Group bitten. Diese Bitte muss bei der Npvision Group schriftlich eingereicht werden mit Angaben des Kunden dazu, was bei der Inspektion berücksichtigt werden soll. Die Parteien vereinbaren dann die näheren Umstände und das Ausmaß der Inspektion, einschließlich Zeitpunkt für die Durchführung und die Berichtsform.

Die Inspektion kann nur von einer Person vorgenommen werden, die die allgemeinen Sicherungsmaßregeln der Npvision Group befolgt und eine Vertraulichkeitsklausel direkt gegenüber der Npvision Group annimmt.

Die Npvision Group kann gegen eine vom Kunden zur Durchführung der Inspektion benannte Person Widerspruch einlegen, wenn die benannte Person nach Einschätzung der Npvision Group nicht geeignet oder qualifiziert ist, die Inspektion durchzuführen, dazu zählt auch, dass die Person (1) nicht unabhängig ist, (2) ein direkter Konkurrent der Npvision Group ist oder (3) aus einem anderen offensichtlichen Grund für die Aufgabe ungeeignet ist.

Wenn die Npvision Group Widerspruch gegen eine ernannte Person einlegt, muss der Kunde eine andere Person durch Durchführung der Inspektion ernennen.

Die Inspektion der von der Npvision Group in Anspruch genommenen Unterauftragsverarbeiter erfolgt durch die Npvision Group. Der Kunde kann jedoch wählen, eine physische Inspektion beim Unterauftragsverarbeiter zu initiieren und daran teilzunehmen. Die Inspektion muss hier unter Einhaltung der vom Unterauftragsverarbeiter für die Inspektion aufgestellten Bedingungen erfolgen.

Die Kosten der Npvision Group und der Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Durchführung einer physischen Inspektion entweder bei der Npvision Group oder dem Unterauftragsverarbeiter werden vom Kunden getragen. Die Npvision Group und alle Unterauftragsverarbeiter haben darüber hinaus Anspruch auf Vergütung für den Zeitaufwand im Zuge der Inspektion, basierend auf der aktuellen Preisliste.

§

Änderungen der Datenverarbeitungsbedingungen
Die Npvision Group kann mit einer Frist von 90 Tagen diese Datenverarbeitungsbedingungen ändern. Änderungen, die durchgeführt werden müssen, ohne auf den Ablauf einer solchen Frist warten zu können, können sofort durchgeführt werden. Informationen über geplante Änderungen werden an den Kunden übermittelt. Wenn der Kunde den angekündigten Änderungen nicht zustimmen kann, kann der Kunde seine Vereinbarung kündigen. Der Kunde hat darüber hinaus keine Rechtsmittel in Folge von Änderungen der Datenverarbeitungsbedingungen.

§

Kontaktdaten der Npvision Group
Anfragen des Kunden an die Npvision Group zum Datenschutz, einschließlich der Bitte um Inspektion und Überprüfung sind zu richten an: Niels Peter Holm (CEO), Npvision Group nph@npvision.dk

§

Die Aufbewahrungspflicht der Parteien
Die Npvision Group und der Kunde sind dazu verpflichtet, dass jeder seine Version der vorliegenden Datenverarbeitungsbedingungen und der Vereinbarung elektronisch aufbewahrt und/oder Informationen, die für die vorliegenden Datenverarbeitungsbedingungen relevant sind oder sie ergänzen.

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